Brexit – Mandanteninformation zur arbeitsrechtlichen Änderungen und Beschränkungen
Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU ergeben sich weitreichende arbeitsrechtliche Änderungen und Beschränkungen bei zukünftigen Geschäftsreisen bzw. längeren beruflichen Aufenthalten von UK-Staatsangehörigen in Deutschland sowie deutschen Staatsangehörigen in UK.
Seit 1. Januar 2021 werden UK-Staatsangehörige nicht mehr wie EU-Bürger, sondern wie Drittstaatenangehörige behandelt, d.h. die Arbeitnehmerfreizügigkeit findet keine Anwendung mehr.
Die betroffenen ArbeitnehmerInnen benötigen daher eine entsprechende Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. ArbeitgeberInnen haben dies zu (über)prüfen, um sicherzugehen, dass diese auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind.
Außerdem zeigen wir Ihnen die Sonderregelungen für bereits zum Stichtag am 31. Dezember 2020 in Deutschland/UK arbeitenden UK/Deutschen Staatsangehörigen auf.