BMF verwirft Verschiebung der Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in der Bundespressekonferenz am 6. Juli 2020 bekannt gegeben, dass Deutschland – trotz der Verabschiedung der Änderungsrichtlinie auf europäischer Ebene – keinen Gebrauch von der Möglichkeit zur Verschiebung der Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen machen wird. Dies sei ausdrücklicher Wunsch des Finanzministers.
Hierdurch sind meldepflichtige Gestaltungen nach dem 1. Juli 2020 innerhalb der 30-Tages-Frist und meldepflichtige Gestaltungen zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 bis zum 31. August 2020 zu melden.
Selbst die bisher angekündigte Nichtbeanstandungsregelung, wonach die Mitteilungen erst bis Ende September 2020 abzugeben gewesen wären, will das Bundesfinanzministerium dem Vernehmen nach nicht mehr gewähren.
Bisher war nicht absehbar, dass Deutschland der auf europäischer Ebene vereinbarten Regelung nicht folgen würde.
Bereits im ersten Corona-Steuerhilfegesetz wurde das Bundesfinanzministerium vorausschauend ermächtigt, die unionsrechtlichen Erleichterungen durch ein BMF-Schreiben umzusetzen. Das BMF-Schreiben zur Anwendung der Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen befindet sich noch in finaler Abstimmung.
Der ZIA und andere Verbände versuchen weiterhin noch, die geplante Verschiebung der Meldepflicht zu erreichen. Wir halten Sie informiert, ob eventuell doch noch eine Verschiebung erreicht werden kann.
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Meldepflicht bzw. stehen Ihnen bei Rückfragen zu dieser Thematik selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung!
Ihr
Alexander Lehnen und das ASD-Steuerteam