28.09.2021

BaFin wendet ESMA Leitlinien zu Marketing-Anzeigen an

Die BaFin hat gestern bekannt gegeben, dass sie die ESMA-Leitlinien zu Marketing-Anzeigen in ihrer Verwaltungspraxis anwenden wird.

Die Leitlinien wurden am 2.8.2021 in der deutschen Übersetzung veröffentlicht und finden nach Maßgabe der EU-Kommission ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung der Übersetzung in alle Amtssprachen, mithin zum 2.2.2022, Anwendung.

Die BaFin scheint nun bereits eine frühere Anwendung zu befürworten.

Die Leitlinien enthalten umfangreiche Vorgaben zu Anforderungen an Marketing-Anzeigen für OGAW und AIF, die die bereits bestehenden Regelungen ergänzen. Spannend sind insbesondere die Vorgaben zur Werbung mit Nachhaltigkeitsthemen (Ziff. 6.5. der Leitlinien) und die damit verbundene Frage was im Marketing in dieser Hinsicht überhaupt noch erlaubt ist.

Näheres zu den Leitlinien erfahren Sie hier auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Alexander Lehnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer