21.05.2021
Neue Compliance Anforderungen für Unternehmen durch das kommende Hinweisgeberschutzgesetz
Wir möchten Sie über die zu Ende des Jahres 2021 stattfindende Einführung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes und den hiermit verbundenen Verpflichtungen und Risiken informieren.
Die Anforderungen an Unternehmen sind vielfältig. Insbesondere sind konkrete Schutzmaßnahmen und –pflichten einzuhalten. Bei Verstößen drohen Schadensersatzrisiken und zusätzlich das Risiko von Bußgeldern.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne zu allen Aspekten des Umgangs mit den Anforderungen dieses neuen Hinweisgeberschutzgesetzes aber auch in Bezug auf Compliance-Anforderungen allgemein.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, Rückfragen haben oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an Andreas Fuchs.