ASD vertritt Spediteursverbund Elvis im LKW-Kartellrechtsfall
Quelle: dpa
Stuttgart – Daimler ist wegen der Beteiligung am sogenannten Lkw-Kartell mit weiteren Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe konfrontiert. Der Spediteursverbund Elvis will am Landgericht Stuttgart inklusive Zinsen rund 160 Millionen Euro erstreiten, wie Rechtsanwalt Prof. Dr. Moritz Lorenz von der Berliner Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, der Elvis vertritt, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Klage war ursprünglich schon Ende 2019 eingereicht worden, der konkrete Betrag wurde aber erst kürzlich nachträglich beziffert. Das Gericht bestätigte den Eingang. Daimler hält die Forderungen für unbegründet.
Die EU-Kommission hatte 2016 Kartellstrafen über insgesamt knapp drei Milliarden Euro gegen Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault verhängt, weil diese sich über Jahre hinweg über Preislisten ausgetauscht hatten. Die Frage, ob den Käufern der Lastwagen ein Schaden entstanden ist, ließ die Kommission allerdings offen. Und so laufen dazu schon seit einigen Jahren vor deutschen Gerichten zahlreiche Verfahren.
Auch für den Europäischen Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure (Elvis) ist es schon die zweite Klage gegen Daimler. Schon 2017 hatte Elvis Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 176 Millionen Euro erhoben. Darüber verhandelt wurde bisher nicht. Damals ging es um die Zeit zwischen 1997 und 2011, in der das Kartell bestand. Die jetzige Klage (Az. 30 O 435/19) ist auf die Zeit nach der Aufdeckung gerichtet und umfasst laut Gericht zudem in der Schweiz getätigte Lkw-Käufe – insgesamt geht es um mehr als 10 000 Fahrzeuge. Laut Gericht füllen die Aktenordner mehr als 50 Umzugskisten.
Als Klägerin tritt in beiden Elvis-Fällen eine eigens dafür gegründete Tochterfirma des Verbundes auf, an die die Kläger ihre Forderungen abgetreten haben. Ein ähnliches Konstrukt in einem anderen Fall hatte das Landgericht München im vergangenen Jahr als unzulässig betrachtet – und die mit Abstand größte Schadenersatz-Klage gegen das Lkw-Kartell über 867 Millionen Euro abgewiesen. Die Kläger haben dagegen Berufung eingelegt.
Es sei noch unklar, ob das Landgericht Stuttgart die Rechtsauffassung der Münchner Kollegen teile, sagte Elvis-Anwalt Lorenz. Vorsichtshalber habe man aber die eigenen Abtretungsvereinbarungen mit der Tochtergesellschaft angepasst, um die monierten Punkte auszuräumen.
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