ASD|Sports gewinnt für Karlsruher SC Arbeitsrechtsstreit gegen Ex-Kapitän
Wichtiger Sieg für den Karlsruher SC. Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat am 28.01.2025 die Klage des ehemaligen Mannschaftskapitäns Jerôme Gondorf gegen den Karlsruher SC abgewiesen und damit die Position des KSC bestätigt. Fachanwalt für Sportrecht Dr. Thomas Körber, Partner der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (ASD), Arbeitsrechtsexperte Jörg Noltin, Partner bei ASD, und Rechtsanwalt Vincent Warnecke haben den KSC erfolgreich durch das Verfahren begleitet.
Automatische Verlängerung – Ja oder Nein?
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob sich der bis zum 30.06.2024 laufende Vertrag zwischen Jerôme Gondorf und dem Karlsruher SC durch eine Vertragsklausel automatisch bis zum 30.06.2025 verlängert hat – oder nicht. Die Verlängerungsklausel in Gondorfs ursprünglich bis 30.06.2023 laufendem Vertrag sah vor, dass sich die Vertragslaufzeit bei 17 Spieleinsätzen in der Saison 2022/2023 um eine weitere Saison – bis zum 30.06.2024 – verlängert.
Da Gondorf mehr als 17 Spieleinsätze in der Saison 2022/2023 absolvierte, erfolgte diese automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit. Gondorf war der Ansicht, dass sich sein Vertrag erneut automatisch bis zum 30.06.2025 verlängert habe, weil er in der Saison 2023/2024 ebenfalls mehr als 17 Spieleinsätze absolviert hatte. Er sei der Ansicht gewesen, dass die Verlängerungsklausel nicht nur einmalig, sondern unbegrenzt gelte. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es begründete sein Urteil damit, dass die Verlängerungsklausel eindeutig auf die Saison 2022/2023 bezogen war und lediglich eine einmalige Verlängerungsoption bis zum 30.06.2024 enthielt. Eine darüberhinausgehende Verlängerung lasse sich aus dem Wortlaut des Vertrags nicht ableiten. Der Karlsruher SC zeigt sich sehr zufrieden mit dem Ausgang des Rechtsstreits.
Für das ASD|Sports-Team um Dr. Thomas Körber unterstreicht das positive Ergebnis in diesem durch eine breite Medienöffentlichkeit begleiteten Verfahren, wie sehr sich die tiefgehende Branchenkenntnis und die Vertrautheit mit den Gepflogenheiten und Mechanismen der Sportwelt neben der juristischen Kompetenz in der Beratung der Mandanten auszahlt.
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