01.03.2022

ASD gründet Task Force zu den Sanktionen gegen Russland

Der russische Angriff auf die Ukraine hat den Krieg nach Europa zurückgebracht. Die Reaktionen Deutschlands und der Europäische Union bestehen aus einem bisher beispiellosen Paket von Maßnahmen. Neben zahlreichen außen- und sicherheitspolitischen Maßnahmen hat die Europäische Union auch umfassende wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland verhängt. In diesem Rahmen wurden die seit 2014 bestehenden Sanktionen gegen Russland am 23. Februar und 25. Februar 2022 massiv ausgeweitet. In der Nacht zum 27. Februar 2022 verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäische Union zudem auf den Erlass weiterer Sanktionen gegen Russland

Die wesentlichen Maßnahmen der neuen Sanktionspakete im Überblick:

  • Militärgüterembargo: Exportverbot von Militärgütern und sonstigem Wehrmaterial nach Russland; Verbot technischer Unterstützung oder Finanzierung von Militärgütern
  • Exportverbot für Dual-Use Güter: Restriktionen (Melde- und Genehmigungspflicht) für sog. Dual-Use Produkte; Prüfpflicht für den Export nach Russland betrifft auch nicht Dual-Use fähige Güter (sog. catch-all Klausel)
  • Finanzsanktionen: Ausschluss bestimmter russischer Banken und Unternehmen vom europäischen Kapitalmarkt (u.a. Kreditgeschäft, Börsenhandel, Handel von russischen Staatsanleihen, Entgegennahme von Einlagen russischer Staatsangehöriger, etc.); Ausschluss aus dem internationalen Finanzkommunikationssystem Swift
  • Sanktionen gegen den Verkehrssektor: Exportverbot für Luft- und Raumfahrzeuge sowie Verbot der technischen und finanziellen Unterstützung und (Rück)Versicherung hierfür; Sperrung des europäischen Luftraums für alle russischen Flugzeuge; zudem wird ein Einlaufverbot für russische Schiffe in europäischen Häfen als weitere, zukünftige Maßnahme diskutiert
  • Sanktionen gegen den Energiesektor: Verbot des Handels mit bestimmten Gütern, Technologien und Dienstleistungen für die Öl-Industrie
  • Sanktionen gegen Technologiesektor und Medien: Verbot des Handels mit bestimmten Gütern, Technologien und Dienstleistungen, die für die Produktion von Mikrochips benötigt werden; Verbot der russischen Staatsmedien RT und Sputnik
  • Sanktionen gegen Politiker, Geschäftsleute und regierungsnahe Eliten: Einfrieren von Vermögenswerten in der Europäischen Union, Visa-Restriktionen

 

Neben den direkt von den neuen Sanktionen betroffenen Wirtschaftszweigen dürften die Sanktionen gegen Russland aber auch massive mittelbare Auswirkungen auf die übrige Wirtschaft haben. Vor allem durch drohende oder bereits in Vollzug gesetzte Einschränkungen von Transportwegen werden erhebliche Störungen in den internationalen Transportketten erwartet. Sperrungen von Häfen, Luftraum und Landtransportwegen durch Russland und die Ukraine werden insbesondere die durch die Corona-Krise ohnehin angespannte Situation für den interkontinentalen Transport von Waren von Asien bzw. China nach Europa weiter verschärfen.

Bei Fragen zu den gegen Russland verhängten Sanktionen und sämtlichen damit zusammenhängenden rechtlichen Auswirkungen sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Sie erreichen die Task-Force „Russland-Sanktionen“ unter der E-Mail Adresse rus-sanctions@asd-law.com oder telefonisch unter 040-3177970.