09.01.2026

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN begleitet Bitkom-Verhandlungsdelegation erfolgreich bei Anpassung der EVB-IT für Open Source-Projekte

Der IT-Planungsrat hat am 26.11.2025 die Anpassung der Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand zum Einkauf von IT-Leistungen (EVB-IT) für die Beschaffung und Nutzung von Open-Source-Software (OSS) beschlossen. Damit steht der öffentlichen Hand erstmals ein vertraglicher Rahmen für OSS-Projekte zur Verfügung.

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (ASD) hat erneut die Verhandlungsdelegation des Bitkom bei diesem Schritt begleitet und die Wirtschaftsdelegation rechtlich bei der Weiterentwicklung der EVB-IT für OSS unterstützt.
Mit der Aufnahme spezieller OSS-Regelungen in die EVB-IT halten Open-Source-Lösungen nun Einzug in das zentrale Standardvertragswerk der öffentlichen Hand – ein deutliches Signal an den IT-Markt. OSS-basierte Geschäftsmodelle und Serviceangebote werden damit für Bund, Länder und Kommunen in einem etablierten rechtlichen Rahmen „ausschreibungsfähig“ und skalierbar. Für IT-Anbieter, insbesondere für mittelständische Integratoren und Dienstleister, entstehen zusätzliche Planungssicherheit und klarere Spielregeln, etwa im Hinblick auf Haftung, Pflege und Sicherheitsanforderungen. Gleichzeitig stärkt die Einbindung von OSS in die EVB-IT Wettbewerb, Innovation und digitale Souveränität, weil Open-Source-Komponenten nun systematisch in die Beschaffungs- und Projektpraxis der öffentlichen Hand integriert werden können.

„Mit der Anpassung der EVB-IT an Open-Source-Software steht der öffentlichen Hand und der Industrie erstmals ein konsistenter und praxistauglicher Rechtsrahmen für OSS-basierte Projekte zur Verfügung“, erklärt Thomas Fischer, Partner und Leiter des Bereichs ASD|DIGITAL TECHNOLOGY bei ASD, „Gerade in Ausschreibungen, in denen Entwicklungsleistungen und Betriebsverantwortung mit Open-Source-Komponenten kombiniert werden, schafft dies dringend benötigte Rechtssicherheit.“

Bislang enthielten die EVB-IT keine spezifischen Regelungen zu Open-Source-Software. Vor dem Hintergrund der Leitlinie „Public Money, Public Code“ und der zunehmenden Bedeutung digitaler Souveränität der öffentlichen Hand wurden nun entsprechende vertragliche Grundlagen geschaffen. Konkret angepasst wurden die EVB-IT Typ A (Kauf von Standardsoftware), EVB-IT Pflege S, EVB-IT Dienstleistung, EVB-IT Erstellung sowie die entsprechenden Systemverträge.

Zur Bedeutung der EVB-IT für den Markt
Die EVB-IT bilden seit vielen Jahren das zentrale Standardvertragswerk für die Beschaffung von ITK-Leistungen durch Bund, Länder und Kommunen in Deutschland. Sie sind nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben von den Vergabestellen grundsätzlich anzuwenden und regeln einheitlich und rechtssicher die Beschaffung von Hardware, Standard- und Individualsoftware, IT-Dienstleistungen und komplexen Systemlösungen. Angesichts der Tatsache, dass die öffentliche Hand in Deutschland jährlich über 20 Milliarden Euro in Informations- und Kommunikationstechnik investiert, kommt den EVB-IT eine erhebliche Lenkungs- und Standardisierungswirkung zu: Sie prägen Marktstandards, Sicherheitsanforderungen und Vertragsmodelle und wirken damit weit über den öffentlichen Sektor hinaus in die ITK-Industrie hinein.

Beteiligte
Berater Verhandlungsdelegation der IT-Wirtschaft: Thomas Fischer (Federführer), Max Stowasser, Michelle Heerich-Schwarze (ASD), Verhandlungsführer der Wirtschaftsdelegation Jochen Dahl (Red Hat), Vertreter des BITKOM Marc Danneberg und Esther Steverding.

Digitale Kompetenz bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Der Kompetenzbereich ASD|DIGITAL TECHNOLOGIE hat bei ASD den ausgewiesenen Schwerpunkt im IT-, Digital- und Datenrecht, Vergaberecht und der rechtlichen Begleitung von Digitalisierungsprojekten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen öffentlicher Hand und IT-Industrie, einschließlich komplexer Beschaffungs- und Sourcing-Vorhaben. Das Digitalisierungsteam von ASD berät seit vielen Jahren Verbände und IT-Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung von Vertragswerken wie den EVB-IT sowie bei der Umsetzung innovativer Beschaffungsmodelle im Bereich Cloud, Software und digitale Infrastruktur. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI): ASD unterstützt nicht nur Unternehmen beim rechtssicheren Einsatz von KI-Lösungen, sondern berät auch Anbieter von KI-Anwendungen und von KI-Infrastruktur.