11.02.2026

Arbeitsrecht 2026 – Was Sie jetzt wissen müssen

Arbeitsrecht 2026 – Was Sie jetzt wissen müssen

 

Das Jahr 2026 bringt wichtige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Hier ein kompakter Überblick über die wichtigsten Neuerungen und geplanten Vorhaben:

Bereits in Kraft getretene Änderungen

  • Mindestlohn & Minijobs: Seit 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 €/Stunde (ab 2027: 14,60 €). Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs wurde auf 603 € angehoben.
  • Aktivrente: Rentner:innen können bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei hinzuverdienen, sofern sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Sozialversicherungsbeiträge bleiben jedoch fällig.
  • Betriebliche Altersversorgung: Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vereinfacht die Teilnahme und erhöht die Rechtssicherheit für Arbeitgeber.

Geplante Gesetzesvorhaben 2026

  • EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Bis 7. Juni 2026 muss Deutschland die Richtlinie umsetzen. Arbeitgeber mit über 100 Beschäftigten müssen künftig regelmäßig über das geschlechtsspezifische Lohngefälle berichten. Bei einer ungerechtfertigten Lohnlücke von ≥5 % ist eine Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung Pflicht.
  • Tariftreuegesetz: Geplant ist, dass tarifliche Regelungen (z. B. zu Löhnen, Urlaub, Arbeitszeiten) für öffentliche Aufträge ab 50.000 € verbindlich werden.
  • Arbeitsmarktstärkungsgesetz:
    • Steuerfreie Überstundenzuschläge (bis zu 25 % des Grundlohns).
    • Teilzeitaufstockungsprämie: Bis zu 4.500 € steuer- und sozialabgabenfrei für dauerhafte Arbeitszeiterhöhungen (mind. 24 Monate).
  • Flexiblere Arbeitszeiten: Die tägliche Höchstarbeitszeit könnte durch eine wöchentliche Regelung ersetzt werden, um moderne Arbeitsmodelle (z. B. Vier-Tage-Woche) zu fördern.
  • Plattformarbeit: Bis Dezember 2026 muss die EU-Richtlinie umgesetzt werden. Sie stärkt den Schutz von Plattformarbeitenden und erhöht die Transparenz bei algorithmischer Steuerung.
  • KI-Verordnung: Ab August 2026 gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Hochrisiko-KI-Systeme erhalten eine Übergangsfrist von bis zu 16 Monaten.

Fazit

2026 wird ein dynamisches Jahr für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bleiben Sie informiert – wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

Ihr Team von ASD

 

Ein Artikel von Dr. Jörg Buschbaum