30.05.2018

Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat? Das DrittelbG – Anwendbarkeit, Unternehmenspflichten und Aufsichtsratswahl der Arbeitnehmer

Zahlreiche Unternehmen unterfallen dem DrittelbG und verfügen dennoch nicht über einen (entsprechend besetzten) Aufsichtsrat. Dies löst nach Auffassung von Wirtschaftsprüfern regelmäßig eine Berichtspflicht im Rahmen der Jahresabschlussprüfung aus (§ 321 Abs. 1 S. 3 HGB). Der folgende Beitrag dient unter Zurverfügungstellung entsprechender Muster dazu, sich einen Überblick zu verschaffen: über die Anwendbarkeit des DrittelbG, die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat und die Aufgaben aus Sicht der Unternehmensleitung.