Sechs Prozent Steuerzinsen seit 2014 sind verfassungswidrig
Sechs Prozent Steuerzinsen seit 2014 sind verfassungswidrig
18.08.2021 Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bundesweite Regelung für die Vollverzinsung von Steueransprüchen, die seit 2014 gilt, in der Höhe von 6 % pro Jahr aufgrund der Niedrigzinsphase verfassungswidrig ist. Bereits heute ist absehbar, dass sich das Urteil negativ auf den öffentlichen Haushalt auswirken wird.
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen ist verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5% zugrunde gelegt wird. Der typisierte Zinssatz von jährlich 6% sei spätestens seit dem Jahr 2014 „evident realitätsfern“, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Denn nach dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 habe sich ein strukturelles Niedrigzinsniveau entwickelt. Laut BVerfG bleibt das bisherige Recht für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar, danach nicht mehr. Die Zinsregelung betrifft Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer.
Bis Ende Juli 2022 muss der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung treffen.
Autor: Veit Kachelmann, Rechtsanwalt I Steuerberater I Fachanwalt für Steuerrecht, Counsel ARNECKE SIBETH DABELSTEIN