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Weit vor der Umsetzung eines Bauvorhabens muss das dafür notwendige Baurecht geschaffen werden. Wir beraten umfassend im Bauplanungsrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen. Dabei sind eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen: angefangen von städtebaulichen Belangen über Natur- und Artenschutz sowie Denkmalschutz bis hin zu Erschließungsthemen. Aber auch strategische Konzepte im Städtebaurecht, wie die Gestaltung rechtssicherer Bauland- oder Einheimischenmodelle, gehören zu unserer Beratungspraxis.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Bauordnungsrecht, also vor allem die Beratung im Zusammenhang mit Baugenehmigungen und bauaufsichtlichen Verfügungen. Selbstverständlich beraten wir aber auch in spezialgesetzlich geregelten Verfahren, so zum Beispiel, wenn eine Genehmigung nicht nach der jeweiligen Bauordnung, sondern im Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu erteilen ist, wie etwa bei modernen Windkraftanlagen.
Wir unterstützen unsere Mandanten ferner bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte.
Unsere Erfahrung bei derartigen Verfahren kommt unseren Mandanten insbesondere im Transaktionsbereich und im Immobilienwirtschaftsrecht zugute. Nur wer die Probleme des öffentlichen Baurechts in der Praxis kennt, kann seine Mandanten auch bei Transaktionen praxisnah beraten, die Möglichkeiten und Risiken richtig einschätzen und optimale vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten schaffen.
Zu unseren Mandanten zählen Projektentwickler, Bauträger, Finanzierer oder Investoren sowie Städte und Gemeinden.