13.03.2025

Emoji statt Unterschrift: Sind Verträge über WhatsApp und Co. rechtlich gültig?

Bitte beachten Sie, dass der Termin wg. der Streiks im ÖPNV vom 13. März auf den 24. April geändert wurde. 

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist in aller Munde und das nicht zuletzt, weil es die Formvorschriften für Gewerbemietverträge grundlegend reformiert. Die damit einhergehenden Folgefragen für die Vertragspraxis wollen wir auch zum Anlass nehmen, Ihnen einen Überblick über Schrift- und Textformerfordernisse im Unternehmensalltag sowie ihre Chancen und Risiken zu geben. Weshalb nunmehr Vorsicht beim Texten und Chatten geboten ist, welche Auswirkungen für Gewerbemietverträge zu erwarten sind und warum des Oberlandesgericht München in einer aktuellen Entscheidung sogar einen Blick in das Emoji-Lexikon „Emojipedia“ werfen musste, wollen wir am 24. April 2025 gerne mit Ihnen diskutieren. Der Informationsabend ist gemeinschaftliche Veranstaltung der Bundesvereinigung Logistik (BVL) und der Wirtschaftskanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN.

17:00 – 17:30 Uhr – Ankunft und Begrüßung

Holger Bürskens, Partner, ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Joachim von Winning, Regionalgruppensprecher Rhein/Main, BVL

17:30 – 19:00 Uhr – Vortrag und Fragen

Marlena Purwin, Real Estate, Rechtsanwältin, ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Laura Engeleit, Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions und Corporate Litigation, Rechtsanwältin, ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Anik Müller, Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions und Corporate Litigation,  Rechtsanwältin, ARNECKE SIBETH DABELSTEIN

19:00 – 20:30 Uhr – Get together beim Imbiss über den Dächern von Frankfurt

Wo: ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, 24. OG, Güterplatz 1, 60327 Frankfurt am Main

Anmeldungen bitte über die Webseite der BLV. Die Teilnehmerzahl dieser Veranstaltung ist auf 60 Teilnehmer begrenzt. Bitte melden Sie sich und jeden weiteren Teilnehmer einzeln an.