01.08.2019

Grunderwerbsteuer-Reform bei Share Deals

Das Bundeskabinett hat gestern die Ausweitung der grunderwerbsteuerlichen Regelungen bei Share Deals beschlossen. Die Einbringung in das parlamentarische Verfahren erfolgt herausgelöst aus dem Jahressteuergesetz 2019 in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren.

Der Reformentwurf ist unverändert zum Referentenentwurf des BMF vom 8. Mai 2019 beschlossen worden. Eine zwischenzeitlich diskutierte Börsenklausel findet sich im Gesetzesentwurf nicht wieder. Nach der Einbringung durch das Kabinett wird der Entwurf im nächsten Schritt – nach der Sommerpause – im Finanzausschuss des Bundestages diskutiert werden.

Hinweis bei geplanten Signings bis 31.12.2019: Ist das Closing ebenso bis 31.12.2019 geplant, sollte der Deal dem bisherigen Recht unterliegen. Die verlängerte Anwendung des alten Rechts bei Deals, die 1 Jahr vor Einbringung des Gesetzgebungsverfahrens gesignt und 1 Jahr danach geclost werden, findet keine Anwendung mehr auf Signings ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kabinettsbeschluss dem Bundesrat zugeleitet wird. Dies könnte bereits heute stattgefunden haben.

Unsere Meinung: Die Separierung des Gesetzgebungsverfahrens bietet die Chance, dass das Reformvorhaben prominent und intensiv im parlamentarischen Prozess diskutiert wird. Einige Mitglieder des Finanzausschusses aus der CDU/CSU-Fraktion haben schon angekündigt, dass sie ihrer Fraktion nicht empfehlen werden, das Gesetz wie vorgeschlagen zu beschließen, insbesondere nicht den geplanten § 2b GrEStG-E – dieser betrifft u.a. Share Deals mit Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Alexander Lehnen und Dr. Wolfgang Scholl
Ihre Partner von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN