23.09.2019

Grunderwerbsteuer: Auschuss empfiehlt Börsenklausel

Die Ausschüsse des Bundesrats haben sich mit der Reform der Grunderwerbsteuer befasst (TD berichtete) und die geplante Einschränkung „missbräuchlicher Steuergestaltung mit Share Deals“ begrüßt. Der federführnde Finanzausschuss empfiehlt dem Plenum, das am 20. September zusammen kommt, u.a. eine Börsenklausel – betreffend Anteilsbewegungen von mindestens 90 % in zehn Jahren – einzuführen sowie die Anpassung der Konzernklausel zu prüfen.

Mit der Börsenklausel soll vermieden werden, dass der Handel mit Anteilen über die Börse mit Grunderwerbsteuer nach §1 Absatz 2b des Gesetzesentwurfs belegt wird, „obwohl regelmäßig keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt“, begründet der Ausschuss.

Die fehlende Klausel war ein wesentlicher Kritikpunkt an dem Gesetzesentwurf. „Mit dieser Änderung könnte das Gesetzgebungsverfahren nach meiner Einschätzung nun schnell verabschiedet werden und wie vom Bundesfinanzministerium  geplant per 1.1.2020 in Kraft treten“, kommentierte Alexander Lehnen, Partner der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN und Mitglied des ZIA-Steuerauschusses. Auch die Prüfung der Konzernklausel wäre aus seiner Sicht positiv. Die geltende Regelung (§6a) begünstigt zurzeit nur bestimmte Umstrukturierungsmaßnahmen zwischen verbundenen Unternehmen. Ein Verkauf von Grundstücken zwischen Tochterunternehmen unterliegt dagegen der Grunderwerbsteuer. Aktuell kann die Konzernklausel „in der Praxis nicht rechtssicher angewendet werden“, so Lehnen.

Veröffentlich: THOMAS DAILY 12.09.2019
Ansprechpartner: Alexander Lehnen