04.04.2018

Es ist unser gutes Recht – Elvis klagt gegen LKW-Kartell

eurotransport.de:
Elvis hat seine Schadenersatzklage wegen des Lkw-Kartells schon eingericht, Mitstreiter sind aber weiter willkommen. Elvis-Chef Jochen Eschborn plant zudem eine zweite Klage gegen die Nachkartellwirkung.

Die erste Klagerunde ist angelaufen, Mitstreiter sind aber weiter willkommen: Der Verbund Elvis hat bereits Ende Dezember dem Landgericht Stuttgart seine Klage zugestellt und sich dabei auf den Kartellzeitraum 1997 bis 2011 konzentriert. Wer seine Daten nicht vollständig hatte oder es bislang versäumt hat, seine Ansprüche für ab 1998 gekaufte Fahrzeuge anzumelden, kann dies laut Elvis-Chef Jochen Eschborn jetzt noch nachholen. Zudem plant Elvis eine zweite Klage gegen die Nachkartellwirkung. Wie der Europäische Ladungsverbund Internationaler Spediteure (Elvis) mit Sitz in Alzenau in Sachen Lkw-Kartell vorgeht, erläuterten Eschborn als Vorsitzender sowie Christine Platt, verantwortlich für Personal, Kommunikation & Administration, in einem Redaktionsgespräch mit trans aktuell in Stuttgart.

Klage richtet sich zuerst gegen Daimler
Seine Klage hat der Verbund an Daimler adressiert. Zum einen, weil bei einer Schadenersatzklage auch bei mehreren Kartellanten die gesamtschuldnerische Haftung an einen davon zu richten ist, zum anderen, weil laut Eschborn ein großer Teil der Fahrzeuge der Kläger auch aus Stuttgart stammt. „Wir gehen davon aus, dass Daimler über eine Streitverkündung alle anderen mit ins Boot nimmt“, sagte Eschborn. Abwarten sei hingegen im Falle von Scania angesagt. Das Unternehmen hatte als einziger Hersteller keinen Vergleich mit der EU-Kommission geschlossen, die daraufhin aber im Herbst 2017 gegen den schwedischen Hersteller das Kartellverfahren gewann. Gegen das Bußgeld legte Scania im Dezember Berufung ein.

In der gegen Daimler eingereichten Klage wurden die Ansprüche von 310 kleinen und mittelständischen Frachtführern gebündelt, darunter auch Unternehmen, die nicht Mitglied bei Elvis sind. In der Summe geht es um rund 16.000 Fahrzeuge. Elvis beziehungsweise die eigens für das Verfahren gegründete Themis Schaden Gesellschaft verlangt für diese in einer Leistungsklage einen zuvor von Wirtschaftsgutachtern berechneten Schadensersatz plus Zinsen. Die anwaltliche Vertretung übernimmt dabei Dr. Moritz Lorenz von der Kanzlei Arnecke Sibeth aus Frankfurt.

Erste Verjährung eingetreten
Für weitere mehrere hundert Fahrzeuge, von denen zur Klageeinreichung nicht alle Daten zur Verfügung standen, übergab Elvis dem Gericht eine Teilfeststellungsklage. Die Halter dieser Fahrzeuge können ihre Daten jetzt noch nachreichen und damit auch auf Schadenersatz klagen. Ebenso wie Unternehmen, die noch nicht aktiv geworden sind und nach 1998 ein Fahrzeug von den betroffenen fünf Kartellanten Daimler, MAN, Iveco, DAF, Volvo/Renault gekauft haben. Für Fahrzeuge, die 1997 erworben wurden, greift bereits die Verjährungsfrist.

Dass sich noch nicht alle von dem Kartell betroffenen Unternehmen zur Klage entschieden haben, liegt zum Teil auch an der Befürchtung mancher, die Fahrzeughersteller als Transportkunden zu vergraulen. Solche Befürchtungen sind laut Eschborn fehl am Platz: „Auch die Hersteller sehen das völlig emotionslos und haben sicher bereits Rückstellungen getroffen. Es ist unser gutes Recht, gegen die Folgen der Preisabsprachen zu klagen – zumal als Branche mit einer Rendite von durchschnittlich einem Prozent.“…

Quellen: www.eurotransport.de