07.06.2018

Der Koalitionsvertrag: Neue Steuerthemen

Nach langen Verhandlungen wurde der Koalitionsvertrag nun geschlossen. Einiges wird sich ändern – insbesondere auch für Immobilien-Investoren.

Grunderwerbsteuer bei Share Deals
Geplant ist die „Umsetzung einer effektiven und rechtssicheren gesetzlichen Regelung  zur Beendigung missbräuchlicher Steuergestaltungen mittels Share Deals“. Die Idee dabei: Die gewonnenen Mehreinnahmen können von den Ländern zur Senkung der Steuersätze verwendet werden. Aktuell hat das Finanzministerium zwei Professoren mit der Prüfung der Verfassungskonformität der im Herbst 2016 entwickelten Varianten beauftragt. Auf die Ergebnisse warten wir seit April wöchentlich. Danach – so der Plan – soll sogleich das Gesetzgebungsverfahren beginnen. Dass hier eine Änderung kommt ist sehr wahrscheinlich. Die genaue Gestaltung ist jedoch noch ungewiss. Die vorliegenden Pläne sehen entweder eine Absenkung der Schwelle des schädlichen Beteiligungserwerbs von 95 Prozent auf 75 Prozent (mit weiteren Voraussetzungen) oder eine anteilige Belastung je nach prozentualer Höhe des Anteilseignerwechsels vor.

Grunderwerbsteuer-Freibetrag
Für den erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken von Familien wurde angedacht, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einzuführen. Dies formulierte man allerdings nur als Prüfungsauftrag. Die materiellen Auswirkungen würden in den Länderfinanzausgleich einfließen. Daher ist die weitere Entwicklung hier sicherlich in Zusammenhang mit der oben genannten Entwicklung bei den Share Deals zu sehen, da das Steueraufkommen der Länder betroffen ist.

Einführung einer Finanztransaktionssteuer
Eine Klage Großbritanniens gegen eine Einführung der Finanztransaktionssteuer in elf EU-Staaten wies der Europäische Gerichtshof am 30. April 2014 ab. Insofern wäre die Steuer nicht EU-rechtswidrig. Sie würde wahrscheinlich auch die Übertragung von Anteilen an Immobilienfonds betreffen und damit deren Fungibilität einschränken. Die Formulierung im Koalitionsvertrag lässt allerdings vermuten, dass diese nicht rein national, sondern nur gemeinsam auf europäischer Ebene eingeführt werden soll. Das könnte einige Zeit dauern.

Förderung von Wohnungsneubau
Der Bau von neuem Wohnraum soll durch eine steuerliche Sonderabschreibung zeitlich begrenzt gefördert werden. Geplant ist die Einführung einer bis Ende des Jahres 2021 befristeten Sonderabschreibung. Diese soll zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr betragen. Der hierdurch entstehende Steuervorteil könnte die Kalkulation von Investoren verbessern und das Dilemma der hohen Grundstückspreise in den letzten Jahren etwas ausgleichen. Gleichzeitig sind allerdings die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen
aufgrund der Niedrigzinsphase in den letzten Jahren deutlich mehr gestiegen als die Mietpreise. Daher muss man nun einmal sehen, ob diese Maßnahme die Schaffung von neuem
Mietwohnraum wirklich fördert.

Abgeltungsteuer auf Zinserträge
Bereits Finanzminister Schäuble hatte angekündigt, dass dieses Privileg spätestens ab 2019 wegfallen soll. Insofern war diese Änderung absehbar. Begründet wird die Regelung damit, dass nun
entsprechende Meldepflichten über Kapitalerträge mit vielen Staaten vereinbart sind. Unklar ist, ob die Abgeltungsteuer für alle Kapitalerträge oder nur für Zinserträge abgeschafft wird. Der Bundesrat würde hier gerne eine umfassendere Rückkehr zur ordentlichen Besteuerung sehen als die Regierung dies im Koalitionsvertrag vorsieht.

 

Alexander Lehnen
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Partner