20.11.2018

Das unbemannte Hotel

Juristen, Hoteliers, Verbände: Keine Bedenken beim Hotel ohne Mitarbeiter.

Augsburg (16.11.2018). Ist ein Hotel noch ein Hotel, wenn man keinen Menschen mehr zu sehen bekommt? Also online bucht, den Zimmer-Schlüssel elektronisch erhält und sich dann selbständig im Hotel bewegt? Das Hotel ohne Mitarbeiter gibt es in der Tat schon häufiger. Die Digitalisierung beflügelt diesen Trend. hospitalityInside-Leser stellten die Frage, ob das personal-lose Hotel auch rechtlich auf sicheren Füssen steht. Wir haben die Hotelverbände in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefragt, ebenso wie die Betreiber von zwei „unbemannten“ Hotels und die Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN aus München, unseren redaktionellen Experten in Rechtsfragen.

Der Kostenspardruck in der Branche ist permanent hoch. Insofern drehen vor allem die Betreiber kleinerer Hotels jeden Cent um – ebenso wie grössere Budget-Ketten, die sich in einem immer stärkeren Wettbewerb halten müssen. „Gesetzliche Regelungen, die vorschreiben, welche Merkmale ein bestimmter Beherbergungstyp aufweisen muss, gibt es nicht“, stellt Dr. Anton M. Ostler, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz von der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, fest. Selbst beim Blick in die DIN-Definitionen stösst man auf keine exakten allgemeingültigen Vorschriften.

Die DIN 18513 regelt die Terminologie für „Hotels und andere Arten touristischer Unterkünfte“. An diese Norm halten sich auch der Deutsche Tourismusverband in der Touristischen Informationsnorm (TIN) sowie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Danach definiert sich ein Hotel als „ein Beherbergungsbetrieb, in dem eine Rezeption, Dienstleistungen, tägliche Zimmerreinigung, zusätzliche Einrichtungen und mindestens ein Restaurant für Hausgäste und Passanten angeboten werden. Ein Hotel sollte über mehr als 20 Gästezimmer verfügen“. […]

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