18.04.2018

Alles, was Recht ist

PLATOW Recht:
Der Bundesgerichts (BGH) treibt seine bisherige Rechtsprechung zur verschuldensunabhängigen Haftung des Grundstückseigentümers für Schäden am Nachbargebäude weiter voran. Am 9.2.18 (Az. V ZR 311/16) hat er einen Grundstückseigentümer für Schäden am Gebäude des Nachbarn voll haftbar gemacht, auch wenn dieser die Schäden nicht selbst verursacht hat. Konkret ging es um einfache Schweißarbeiten am Dach eines privat genutzten Einfamilienhauses. Trotz gewissenhafter Auswahl des Handwerkers durch den Eigentümer verursachte dieser durch ein übersehenes Glutnest schuldhaft einen Gebäudebrand, der auf das Nachbargebäude übergriff. Der Gebäudeversicherer des Nachbarn, der seinem Versicherungsnehmer gegenüber für die Schäden aufkam, klagte anschließend die übergegangenen Regressansprüche gegenüber dem Grundstückseigentümer ein.

Quelle: www.platow.de