Angesichts der derzeit teilweise chaotischen Zustände an deutschen Flughäfen diskutieren Politiker verschiedener Parteien in Deutschland über eine Ausweitung der Fluggastrechte auf die Wartezeiten an der Gepäckausgabe.

Stefan Schmidt, tourismuspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen, sagte gegenüber der Mediengruppe Bayern, dass die Flughäfen und Fluggesellschaften in der Verantwortung stünden, endlich Verbesserungen vorzunehmen. Er betont, dass die Bemühungen noch nicht ausreichen und schlägt deshalb vor, die Wartezeiten bei der Gepäckausgabe in die Fluggastrechte zu integrieren. Er erklärt, dass ein Flug, der pünktlich gelandet ist, bei dem die Passagiere aber zwei oder drei Stunden auf ihr Gepäck warten mussten, nicht mehr als pünktlich angesehen werden kann. Nach dem Standpunkt seiner Partei sei eine Wartezeit von einer Stunde nach dem Aussteigen akzeptabel, alles, was darüber hinausgehe, müsse zu Regressansprüchen führen. Offen ließ er, welchen Charakter diese Ansprüche hätten oder wie eine Entschädigung aussehen könnte.

Der tourismuspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Stefan Zierke, hat die akzeptable Wartezeit auf maximal eine halbe Stunde heruntergebrochen. Er fordert Regelungen im Verbraucherschutzgesetz, die kürzere Wartezeiten garantieren, als es die tatsächliche Situation hergibt.

Anja Karliczek, tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht das ähnlich. Sie erklärt, dass angesichts der immer häufigeren Verzögerungen bei der Gepäckausgabe durchaus geprüft werden sollte, inwieweit kundenfreundliche Fristen für Schadensersatzansprüche eingeführt werden sollten.

Für den FDP-Tourismuspolitiker Nico Tippelt ist die Ausweitung der Fluggastrechte „das letzte Mittel, aber nicht auszuschließen“.

Allerdings, so Karliczek, müssten solche Maßnahmen EU-weit im Rahmen einer EU-Verordnung eingeführt werden, um die Wettbewerbssituation für die deutsche Luftverkehrsbranche nicht weiter zu verschärfen. Ideen, wie man der Branche helfen kann, längere Wartezeiten zu vermeiden, werden nicht geteilt. Die Überlegungen konzentrieren sich auf den Sanktionen der Airline- und Flughafenbranche für die aktuelle Situation, ohne zu berücksichtigen, dass insbesondere das während der Pandemie ausgefallene Personal an den Flughäfen und bei den Abfertigern noch nicht ersetzt werden konnte.

Die Auffassung der CDU-Sprecherin ist insofern richtig, als sie darauf hinweist, dass solche Rechte mit Sanktionscharakter auf EU-Ebene eingeführt werden müssen, was aber angesichts der Tagesordnungspunkte in Brüssel derzeit nicht zu erwarten ist.

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