Neue unabhängige Einrichtung für Untersuchungs- und Disziplinarverfahren im organisierten Sport
Mit der offiziellen Gründung des Zentrums für Safe Sport (ZfSS) am 9. Juli 2026 entsteht erstmals eine unabhängige Einrichtung, die Sportorganisationen bei der Durchführung von Untersuchungs-, Disziplinar- und Mediationsverfahren im Zusammenhang mit interpersonaler Gewalt unterstützt.
Das ZfSS ist als eingetragener Verein mit Sitz in Kassel organisiert. Mitglieder sind Bund und Länder. Sportorganisationen können sich dem ZfSS anschließen, indem sie ihre Zuständigkeit für Safe Sport-Verfahren auf Grundlage einer Vereinbarung an das Zentrum übertragen und die erforderlichen verbandsrechtlichen Voraussetzungen – insbesondere die Implementierung des Safe Sport Codes – erfüllt haben.
Aufgabenverteilung zwischen Sportorganisationen und ZfSS
Der Schutz vor interpersonaler Gewalt ist und bleibt originäre Aufgabe der Sportorganisationen. Sie tragen unverändert die Verantwortung für Prävention, Schutzkonzepte, Ansprechpersonen, Meldewege sowie die Umsetzung von Sanktionsentscheidungen innerhalb ihrer Organisation.
Das ZfSS übernimmt demgegenüber die unabhängige Durchführung von Untersuchungs- und Disziplinarverfahren bei gemeldeten Verdachtsfällen. Hierfür werden einheitliche Verfahrensstandards geschaffen, die rechtsstaatliche Verfahren gewährleisten und zugleich Sportorganisationen von der Notwendigkeit entlasten, eigene Untersuchungs- und Disziplinarstrukturen dauerhaft vorzuhalten.
Schwerpunkt zunächst auf Intervention
Der Aufgabenbereich des ZfSS liegt zunächst im Bereich der Intervention. Das ZfSS untersucht gemeldete Verdachtsfälle, klärt den Sachverhalt durch eine unabhängige Untersuchungskommission auf und entscheidet durch eine Safe Sport Kammer über mögliche Sofortmaßnahmen und Sanktionen auf Grundlage des jeweils geltenden Safe Sport Codes der kooperierenden Sportorganisation.
Voraussetzung für das Tätigwerden des ZfSS ist, dass die betreffende Sportorganisation ihre Zuständigkeit auf das Zentrum übertragen hat und eine beschuldigte Person an den maßgeblichen Safe Sport Code der jeweiligen Sportorganisation gebunden ist.
Aufbauphase
Mit der Gründung beginnt die organisatorische Aufbauphase am Standort Kassel. In den kommenden Monaten werden die Geschäftsstelle aufgebaut, die unabhängigen Verfahrensgremien besetzt sowie die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für den Regelbetrieb geschaffen. Der Beginn der operativen Tätigkeit ist nach derzeitiger Planung für das Frühjahr 2027 vorgesehen.
Begleitung der Entwicklung des ZfSS durch ASD
Die Einführung des ZfSS stellt einen weiteren wichtigen Baustein der seit mehreren Jahren fortschreitenden Safe Sport Regulierung in Deutschland dar.
Alexander Engelhard und Maike Herrlein haben die Entwicklung und Gründung des ZfSS rechtlich begleitet und hierbei insbesondere an der Konzeption der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen mitgewirkt. Sie werden die weiteren Entwicklungen im Bereich der Safe Sport Regulierung auch künftig begleiten und Sportorganisationen bei der rechtssicheren Umsetzung der sich hieraus ergebenden Anforderungen unterstützen.

