Wir hatten Ihnen bereits die im nationalen Bereich üblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen in Form der ADSp 2003, ADSp 2016, ADSp 2017, die Logistik-AGB 2006 und die Logistik-AGB 2019, die Deutschen Transport- und Lagerbedingungen in Form der DTLB 2015 sowie die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer in Form der VBGL 2015 in einem Beitrag vorgestellt, den Sie unter folgendem Link abrufen können:

Außerdem haben wir Ihnen die für Spezialtransporte und –lagerungen und damit eher in Nischen zu findenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie die Allgemeinen Bedingungen für Selbsteinlagerung der deutschen Möbelspedition 2022 (ABDdM 2022), Allgemeinen Bedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern und Entsorgung von Abfällen 2019 (AGA 2019), Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aktenlagerung 2010 (AGB-Akten 2010), Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten 2020 (AGB BSK Kran & Transport 2020), Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB 2022) für Lagerverträge mit Unternehmern und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen (AGB Umzug 2022) in einem Beitrag vorgestellt, den Sie unter folgendem Link abrufen können:

Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die üblicherweise bei internationalen Transporten zu findenden Bedingungswerke geben. Diese sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, ohne dass hiermit eine Wertung verbunden ist.

Da die internationalen Abkommen über die Güterbeförderung oftmals zwingenden Charakter haben, findet man nur in einigen der nachfolgenden Bedingungswerken vom Gesetz abweichende Regelungen zur Haftung.

General Terms and Conditions of Carriage for International Freight Traffic by Rail (GTC-CIM): Allgemeine Beförderungsbedingungen für den internationalen Eisenbahngüterverkehr 2019 (ABB CIM 2019)

Zur Anwendung empfohlen durch:  International Rail Transport Committee (CIT) 

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

In Kombination verwendbar mit: verschiedenen, anderen Bedingungswerken der CIT.

Anwendungsbereich: grenzüberschreitende Güterbeförderung per Eisenbahn und Annextransporte hierzu

Standardhaftung: keine vom Gesetz abweichende Regelung.

Haftungsbegrenzung für Auftragsgeber: Keine

CMI Uniform Rules for Sea Waybills: CMI Einheitliche Regeln für Seefrachtbriefe

Zur Anwendung empfohlen durch:  Comite Maritime International (CMI)

Verfügbare Sprachen:  Englisch

In Kombination verwendbar mit: –

Anwendungsbereich: grenzüberschreitende Güterbeförderung per Seeschiff und Annextransporte hierzu

Standardhaftung: keine vom Gesetz abweichende Regelung.

Haftungsbegrenzung für Auftragsgeber: Keine

Standard Conditions of the FIATA Multimodal Bill of Lading 1992: Standardbedingungen des FIATA-Multimodal-Frachtbriefes 1992

Zur Anwendung empfohlen durch: International Federation of Freight Forwarders Associations (FIATA)

Verfügbare Sprachen: Englisch

In Kombination verwendbar mit: –

Anwendungsbereich: internationale Spediteurdienstleistungen unter dem FIATA Multimodal Transport Bill of Lading (FIATA-FBL)

Standardhaftung: 666,67 SZR je Einheit oder 2 SZR je Kilogramm, je nachdem, welcher Betrag höher ist

Haftungsbegrenzung für Auftragsgeber: keine

IATA General Conditions of Carriage for Cargo 2007 (according to IATA Resolution 600b): IATA Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fracht 2007 (gemäß IATA Resolution 600b)

Zur Anwendung empfohlen durch: International Air Transportation Association (IATA)

Verfügbare Sprachen: Englisch

In Kombination verwendbar mit: –

Anwendungsbereich: grenzüberschreitende Güterbeförderung per Luftfahrzeug

Standardhaftung: 22 SZR je Kilogramm

Haftungsbegrenzung für Auftragsgeber: keine

Internationale Verlade- und Transportbedingungen (IVTB) in der Fassung von 2010

Zur Anwendung empfohlen durch: Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V.

Verfügbare Sprachen: Deutsch, Englisch, Niederländisch, Französisch

In Kombination verwendbar mit: –

Anwendungsbereich: grenzüberschreitende Güterbeförderung per Binnenschiff

Standardhaftung: keine vom Gesetz abweichende Regelung.

Haftungsbegrenzung für Auftragsgeber: Keine

Dies stellt lediglich eine grobe Übersicht dar. In bestimmten Fallkonstellationen sind auch andere Haftungsszenarien denkbar. Die Übersicht kann daher eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

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