Aktuell gibt es viele von Maschinen generierte Daten, die bisher nicht oder nur teilweise genutzt werden. Solche Daten entstehen beispielsweise bei Verkehrsüberwachung oder dem Einsatz von intelligenten Maschinen zur Bewässerung in der Landwirtschaft. Würde man diese Daten sammeln, austauschen und weiterverarbeiten, könnten verschiedene Bereiche der Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung effizienter und Ressourcen sparend arbeiten. Die Europäische Union hat genau dies erkannt und über die Europäische Kommission im Februar 2022 einen Entwurf für ein Datengesetz (Data Act) veröffentlicht.

Ziel dieser vollharmonisierenden, unmittelbar geltenden Verordnung ist der faire Zugang zu Daten innerhalb von Wirtschaft, öffentlichem Sektor und Forschung und die Nutzung solcher.

Open Data – eine europäische Datenstrategie für die digitale Zukunft Europas

Der Data Act Entwurf ist Teil der europäischen Datenstrategie. Diese soll der EU zu einer datengesteuerten Gesellschaft verhelfen und einen Binnenmarkt für die Datenweitergabe zwischen Unternehmen, öffentlicher Verwaltung und Forschung schaffen. Wachstum und Innovation sollen hierbei durch die dauerhaft wachsende Datenmenge verbessert werden.

Open Data bezeichnet in diesem Zusammenhang Daten, die im Interesse der Allgemeinheit von jedermann genutzt, verarbeitet oder weiterverbreitet werden können.

Zunächst müssen die Daten im Internet (in der Regel als Rohdaten) frei verfügbar sein.

Die Daten müssen sodann unter der Bedingung zur Verfügung gestellt werden, dass eine Wiederverwendung und Weitergabe möglich ist. Zudem muss jeder in der Lage sein, diese Daten anschließend zu nutzen, zu verarbeiten und weiter zu verteilen. Es darf hierbei keine Diskriminierung einzelner Personen oder Gruppen geben.

Der Data Act – Vom Entwurf bis zur Geltung in der EU

Der Data Act-Entwurf wurde am 23.02.2022 von der Europäischen Kommission angenommen und veröffentlicht.

Aktuell durchläuft der Data Act-Entwurf das Gesetzgebungsverfahren der EU. Verschiedene Ausschüsse und der Rat bringen ihre Änderungsvorschläge und Berichtsfassungen ein.

Bis zum endgültigen Erlass können jedoch bis zu zwei Jahre vergehen. Sowohl das europäische Parlament als auch der Rat der EU müssen zustimmen (sogenanntes Trilogverfahren). Es ist damit zu rechnen, dass der Data Act im Jahr 2023, spätestens aber in 2024 in Kraft tritt.

Datenaustausch von Geräten

Anwendungsbereich des Data Acts sind mit dem Internet verbundene Geräte, welche Daten mithilfe von Sensoren und Software übermitteln und diese sodann mit anderen Geräten vernetzen (bspw. Fahrzeuge und Haushaltsgeräte). Dies wird auch Internet of Things genannt.

Erfasst werden hierbei jedoch nur solche Geräte, die nicht primär der Datenspeicherung oder Datenverarbeitung dienen.

Wesentliche Regelungen des Data Acts

Inhaltlich soll der Data Act die bisher großen Mengen an maschinengenerierten Daten gerecht verteilen und die damit verbundene Wertschöpfung regeln.

Die wesentlichen Regelungen des Data Acts beinhalten folgendes:

Zunächst sollen die Rechte von Unternehmen und Verbrauchern auf Zugang und Nutzung von Daten geregelt werden.

Weiterer Bestandteil sind Maßnahmen zu Verhinderung unfairer Vertragsklauseln und Missbrauch.

Außerdem sind Regelungen für den Zugang öffentlicher Stellen zu privaten Daten beinhaltet sowie Maßnahmen, die den Wechsel von Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten erleichtern.

Der Data Act in der Wirtschaft

Nun stellt sich jedoch die Frage, was der Data Act konkret für die Praxis bedeutet und wie er sich auf das alltägliche Leben auswirken kann.

Insbesondere die Bereiche Logistik, Gesundheit, Mobilität, Landwirtschaft und Energie können durch den erweiterten Datenaustausch profitieren und effizienter gestaltet werden.

Ziel im Logistiksektor ist es, Leerfahrten zu reduzieren und Personenverkehr mit Logistik zusammenzulegen. Durch schnelleren Datenaustausch und Echtzeit-Transparenz können Flotten optimiert oder empfindliche Waren besser überwacht werden.

Im Gesundheitsbereich sind mögliche Anwendungsfälle die elektronische Patientenakte oder auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Erstellung von Diagnosen und Therapien.

Im Bereich von Mobilität können intelligente Verkehrssysteme helfen, den Verkehr flüssiger zu gestalten oder bestimmte Gruppen (z.B. Fahrradfahrer bei Regen) schneller an ihr Ziel zu bringen.

Auch im Bereich Energie können durch intelligente Gebäudetechnologien Ressourcen eingespart und effizienter verwendet werden.

Es zeigt sich, dass die Nutzung von Daten in fast jedem Lebensbereich zur (wirtschaftlichen) Optimierung beitragen kann, ohne dass hierfür die Erhebung von personenbezogenen Daten notwendig wäre.

Kritik

Jedoch wurde dem Data Act bisher auch viel Kritik entgegengerbacht.

Aus der Industrie und aus Verbraucherverbänden werden fehlende Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen der Dateninhaber sowie dem fehlenden Schutz von personenbezogenen Daten bei öffentlichem Notstand bemerkt. Weiterhin kritisiert wird die pauschale Bereitstellung von Daten für die Forschung ohne entsprechende finanzielle Gegenleistung, dies könnte zu fehlenden Anreizen führen.

Aus der Literatur wird insbesondere ein fehlendes Datenzugangsrecht für die Wissenschaft kritisiert sowie die für Nutzer nicht verständlichen Einwilligungsregelungen, die von kommerziellen Anbietern ausgenutzt werden könnten.

Der Data Act zielt von seinem Kerngedanken – der effizienten Nutzung von Daten und somit der Digitalisierung und Wertschöpfung der Datennutzung – in eine wichtige Richtung, jedoch wird er auch von verschiedenen Parteien mit unterschiedlichen Interessenlagen kritisiert.

Das aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren, in welchem auch die Änderungsvorschläge der Ausschüsse und somit der verschiedenen Interessenlagen Beachtung finden, bleibt folglich abzuwarten.

Autorin: Sophie-Helene Schnipp, Wissenschaftliche Miarbeiterin

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