Covid – 19 hat die Bewältigung der täglichen Arbeitsabläufe in vielen Branchen vor Herausforderungen gestellt. Gleichzeitig wurde aber auch die Chance eröffnet, über Arbeitsprozesse nachzudenken und diese zu vereinfachen. Auch bei der Ein‑, Aus- und Umflaggung, eine Angelegenheit bei der jährlich eine Vielzahl von Mandanten unsere Unterstützung in Anspruch nimmt, mussten plötzlich neue Wege gefunden werden.

Positiv ist dabei zu bemerken, dass Behörden sich flexibel in der Unterstützung der Schiffseigner zeigen und einige Verfahren erhebliche Vereinfachungen erfahren haben. Diese sind zum Großteil durch die Digitalisierung der Abläufe möglich. Wo vor dem Ausbruch der Pandemie noch mit Papier und persönlichem Kontakt vor Ort gearbeitet wurde, werden jetzt technische Möglichkeiten in Anspruch genommen.

Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Verringerung des Infektionsrisikos

So hat beispielsweise das Schiffsregister von Liberia bereits kurz nach Ausbruch der Pandemie am 19.03.2020 als erster Flaggenstaat elektronische Closings und elektronische Protokollierungen von Hypothekenaufnahmen angekündigt. Dies stellt eine praktische Alternative zu einem Prozess dar, der bisher nur persönlich oder in Papierform durchgeführt worden konnte.

In Seoul, Athen, und London wurden diese Maßnahmen bereits von Schiffseignern begrüßt, da so persönlicher Kontakt minimiert werden kann.

Eine weitere Vereinfachung, die durch Covid – 19 ausgelöst wurde, betrifft das Beglaubigungsverfahren. Wo vor Bekanntwerden der Pandemie noch der Weg zum Notar angetreten werden musste, wird auf diesen Schritt nun verzichtet. Beispielsweise besteht nun im Rahmen der Beantragung einer Schiffslöschung aus dem Schiffsregister von Antigua & Barbuda beziehungsweise Liberia die Möglichkeit, die „Bill of Sale‘‘ direkt vor dem eigenen Computerbildschirm unter Zuschaltung des Registergerichts zu zeichnen. Die notarielle Beglaubigung entfällt so.

Auch die jährliche Sicherheitsinspektion (ASI) wird vom Liberischen Schiffsregister nun seit Anfang April 2020 aus der Ferne und mit technischer Unterstützung durchgeführt ohne dass das Schiff betreten wird.

Als weiteres Schiffsregister hat Antigua & Barbuda den Dokumenteneinreichungsprozess erheblich (jedenfalls vorübergehend) vereinfacht. Wie wir durch unseren engen Kontakt zu diesem, in Oldenburg ansässigen, Schiffsregister geklärt haben, können einige Dokumente, die eigentlich notariell zu beurkunden wären und ggf. sogar mit einer Überbeglaubigung versehen werden müssten, derzeit per Videoschalte durch den Registrar „beglaubigt“ werden.

Dieser Entwicklung hat sich überdies das Deutsche Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie angeschlossen. Es stellt Bescheide, sei es über Gebühren oder über Ausflaggungen, nunmehr digital aus und verzichtet auf die Variante aus Papier.

Ausblick

Es zeigt sich, dass Covid – 19 neben vielen Schattenseiten auch positive Aspekte mit sich bringt. Eine Weiterentwicklung dieser Ansätze, auch nachdem Covid – 19 bekämpft sein wird, wäre begrüßenswert und hat das Potential Abläufe unkomplizierter und damit schneller und kostengünstiger zu machen — sowohl für die Schiffseigner als auch die Berater.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gerne. Wir schöpfen aus jahrelanger, enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Flaggenregister der verschiedenen Staaten sowie der deutschen Behörden und Gerichte und stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.

Und schließlich ein kleiner Ausblick, was wir bei ASD mit unser Servicegesellschaft DPC Consult GmbH planen, um bei Schiffsan- und ‑verkäufen neben der bereits angebotenen Eigenschaft als Deposit Holder bzw. Escrow Agent aufzutreten, den Prozess sicherer, effizienter, schneller und kostengünstiger zu gestalten, insbesondere wenn ein persönliches Treffen zum Austausch von Dokumenten nicht möglich ist: Wir werden zukünftig anbieten, Dokumente treuhänderisch zu halten, ggf. diese als Original zu bestätigen und im Anschluss nach Freigabe auch weiterzuleiten.

In Zusammenarbeit mit Mareike Heeren.

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