Mit dem am 10. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) wurden die einzelnen Bundesländer ermächtigt, sogenannte „Commercial Courts“ und „Commercial Chambers“ einzurichten.
Die hessische Landesregierung ist dieser Ermächtigung mit der am 6. Juni 2025 veröffentlichten Verordnung zur Einführung eines Commercial Court und von Commercial Chambers nachgekommen. Aufgrund dieser Verordnung wurden in Frankfurt am Main ein Commercial Court und Commercial Chambers eingerichtet.
Der nachfolgende Beitrag beleuchtet genauer, was sich hinter diesen neuen Spruchkörper verbirgt und für welche wirtschaftlichen Akteure sie strategische Vorteile bieten.
Der Commercial Court und die Commercial Chambers
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es in Hessen neue Spruchkörper: den Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und die Commercial Chambers am Landgericht Frankfurt am Main. Diese befassen sich mit wirtschaftlichen Streitigkeiten, insbesondere aus den Bereichen Handelsrecht, Unternehmenskauf / M&A, Organhaftung und Bankrecht, ab einem Streitwert von 500.000 Euro.
Die Commercial Chambers des Landgerichts Frankfurt am Main setzen sich aus drei Kammern für Handelssachen und drei Zivilkammern für Rechtsstreitigkeiten mit hohem Streitwert zusammen. Die Zuständigkeit der Commercial Chambers richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften.
Der Commercial Court am Oberlandesgericht Frankfurt am Main besteht aus zwei Senaten. Um vor dem Commercial Court verhandeln zu können bedarf es neben der Streitwertgrenze von 500.000 Euro und der sachlichen Eingrenzung zudem entweder einer Parteivereinbarung über die Durchführung von Rechtsstreitigkeiten vor dem Commercial Court oder einer rügelosen Einlassung der Parteien. Liegen diese Voraussetzungen vor, so fungiert der Commercial Court des Oberlandesgerichts als Eingangsinstanz. Zudem dient er aber auch als Berufungsinstanz für die Entscheidungen der Commercial Chambers. Revisionen gegen die Urteile des Commercial Courts können zulassungsfrei beim Bundesgerichtshof eingereicht werden. Die neuen Spruchkörper sind in neuen und speziell für diese eingerichteten Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe des Justizzentrums Frankfurts untergebracht. Diese umfassen Sitzungssäle und Beratungszimmer für die Parteien, modernste Ausstattung und Technik, nebst Dolmetscher-Kabinen und angeblich auch eine ausgezeichnete Kaffeemaschine.
Vorteile für Unternehmen
Mit der Einführung von Commercial Courts und Commercial Chambers soll eine effiziente und rechtsverbindliche Konfliktlösung ermöglicht und zugleich Deutschland als Wirtschafts- und Justizstandort gestärkt werden.
Auch für die Parteien bieten die neuen Spruchkörper erhebliche Vorteile, insbesondere:
- Besondere Fachexpertise auf dem Gebiet von Wirtschaftsstreitigkeiten;
- Wahl der Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch oder gemischtes Verfahren) und so ggfs. Vermeidung von hohen Übersetzungskosten;
- Mediation im Güterichterverfahren bleibt möglich;
- Stärkerer Schutz von Geschäftsgeheimnissen;
- Anfertigung eines Wortprotokolls, wenn gewünscht;
- Case Management Conference zur effizienten Planung und Organisation des Verfahrens;
- Wahl der Eingangsinstanz – Möglichkeit, eine Beschwerdeinstanz zu überspringen;
- Ordentliches Gerichtsverfahren: Fortgeltung der ZPO und deren Regelungen; sowie
- Vorhersehbare und moderate Gerichtskosten nach den gesetzlichen Gebührenregelungen.
Da die Verfahren in abgetrennten Räumlichkeiten und mit speziell zugeteilten Richtern stattfinden, können die neuen Spruchkörper ein sich sonst jahrelang hinauszögerndes Gerichtsverfahren zeitnah und konzentriert abwickeln. Derzeit werden die Eingänge bei den Commercial Courts und Commercial Chambers sogar vorrangig behandelt, sodass eine zügige Verfahrensführung und -bearbeitung gewährleistet werden kann. Die Case Management Conference ermöglicht es den Parteien und dem Gericht bereits zu Beginn den Ablauf des Verfahrens – etwa die Termine, Zeitplan, Sprache oder Schriftsatzrunden – abzustimmen.
Trotz der Neuerungen handelt es sich um ein ordentliches Gerichtsverfahren, dem die zivilprozessualen Regelungen, wie die richterliche Unabhängigkeit, effiziente Verfahrensregelungen zur Beweiserhebung, zur Einbeziehung Dritter, und zum einstweiligen Rechtsschutz sowie gesetzliche moderate Gebühren zugrunde liegen.
Fazit
Bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten mit hohem Streitwert stellen der Commercial Court und die Commercial Chambers der Frankfurter Justiz eine interessante Option dar, um rechtliche Konflikte schnell, effizient und individuell zu lösen. Insbesondere die vorhersehbaren Gerichtkosten nach den gesetzlichen Gebühren machen diese Verfahren aus unserer Sicht attraktiv, unter gleichzeitiger Sicherstellung der notwendigen Fachexpertise. Ob sich die neuen Spruchkörper in der Praxis bewähren, wird sich in der Zukunft noch zeigen.


