Blog|Fachlich und detailliert
In diesem Blog versorgen wir Sie gezielt mit rechtlich relevanten Neuigkeiten, Einschätzungen und Praxistipps aus den ausgewählten Praxisfeldern Transportation, Aviation, Maritime, Insurance und Digital Technology.
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Shadow KI im Unternehmen: Rechtliche Risiken und Handlungsempfehlungen
Generative KI ist im Arbeitsalltag angekommen. Mitarbeiter nutzen sie für E-Mails, Präsentationen oder Code – oft ohne Wissen des Arbeitgebers und mit nicht freigegebenen Tools („Shadow AI“). Neben IT-Sicherheitsrisiken wirft dies arbeitsrechtliche Fragen auf. Arbeitgeber müssen klare Rahmenbedingungen schaffen, um rechtliche und organisatorische Risiken zu minimieren. Was ist Shadow KI? Shadow KI bezeichnet die Nutzung […]
MEHRGründung des Zentrums für Safe Sport
Neue unabhängige Einrichtung für Untersuchungs- und Disziplinarverfahren im organisierten Sport Mit der offiziellen Gründung des Zentrums für Safe Sport (ZfSS) am 9. Juli 2026 entsteht erstmals eine unabhängige Einrichtung, die Sportorganisationen bei der Durchführung von Untersuchungs-, Disziplinar- und Mediationsverfahren im Zusammenhang mit interpersonaler Gewalt unterstützt. Das ZfSS ist als eingetragener Verein mit Sitz in Kassel […]
MEHRUnser Beitrag zur International (Re)Insurance Review 2026/27
Die neue Ausgabe der International (Re)Insurance Review 2026/27 ist erschienen und vereint internationale Beiträge zu aktuellen Entwicklungen im Versicherungs- und Rückversicherungsmarkt. Unsere Anwältin und Anwälte Dr. Carolin Schilling-Schulz, Ulf Marr und Arne Morten Hansenhaben das Deutschland-Kapitel verfasst und geben darin einen Überblick über den deutschen Versicherungsmarkt sowie aktuelle rechtliche und regulatorische Entwicklungen. Beleuchtet werden unter […]
MEHRJoint Venture in der Krise
Im vergangenen Jahr haben wir uns mit verschiedenen Themen im Bereich Distressed Real Estate Assets beschäftigt und u.a. die verschiedenen Instrumente der Insolvenzordnung sowie Handlungsvorschläge für verschiedene Konstellationen dargestellt. Dieses Jahr wollen wir uns zunächst einem immer wichtiger werdenden Thema widmen; und zwar Joint Venture-Konstellationen in der Krise. Joint Ventures, vor allem im Immobilienbereich erleben […]
MEHRAntrag auf Mautrückerstattung erfolgreich
Am Mittwoch, 20. März 2024, hat beim Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) die zweite mündliche Verhandlung in dem Verfahren 14 K 6556/20 stattgefunden. Das klagende Speditionsunternehmen verlangte von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BALM Bundesamt für Logistik und Mobilität (ehemals BAG Bundesamt für Güterkraftverkehr) die Aufhebung von Mautbescheiden und die Rückzahlung zuviel erstatteter LKW Maut […]
MEHRUnbemerkte Folgen der VVG Reform für die Verjährung im Versicherungsrecht
Zum 01.01.2008 wurde das Versicherungsvertragsgesetz (im Folgenden: VVG) einer grundlegenden Reform unterzogen, die mit zahlreichen, auch praxisrelevanten Änderungen etwa bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder auch den vertraglichen Obliegenheiten verbunden war. Änderungen ergaben sich jedoch auch für die Verjährung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen, da die bis zur Reform existierenden besonderen Regelungen zur Verjährung nahezu vollständig aufgehoben und durch die allgemeinen Verjährungsregelungen des BGB ersetzt wurden. Hiermit gingen durchaus wesentliche Änderungen einher, die jedoch – wohl aufgrund anderer im Fokus der Aufmerksamkeit stehender Änderungen – bislang wenig beachtet wurden. Dies betrifft insbesondere die Frage des Verjährungsbeginns, der sich nunmehr nicht mehr nach den aufgehobenen speziellen, sondern den allgemeinen Regelungen bestimmt. Die zur früheren Rechtslage von Seiten des BGH entwickelte Rechtsprechung wurde somit ihrer sachlichen Grundlage beraubt. Mangels sachlichen Anknüpfungspunktes kann daher bezüglich des Verjährungsbeginns nicht mehr auf die Fälligkeit abgestellt werden, maßgeblich ist vielmehr die Entstehung des Anspruchs. Dies kann im Einzelfall zu einer erheblichen Vorverlagerung des Verjährungsbeginns führen. Für Versicherer kann damit im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, Leistungsansprüche durch die Einrede der Verjährung abzuwehren, welche nach der früheren Rechtslage noch nicht verjährt gewesen wären.
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