Sunanda Kalischer|Counsel
Publikationen
2020 | Contract of carriage by sea is not contract with protective effect in favour of other shippers |
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Blog-Beiträge
Haftung des EVU für das EIU im Schienengüterverkehr: Haftungszurechnung des Vers… |
- Zugelassen seit 2015; Eintritt bei ARNECKE SIEBTH DABELSTEIN in 2019
- Rechtsanwältin im Bereich Transportation, Aviation & Logistics sowie Maritimes Wirtschaftsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vertragsrecht, insb. außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung, sowohl vor staatlichen als auch vor Schiedsgerichten; Schiedsrichtertätigkeit
- BAUMANN Resolving Disputes (Mai 2019 – September 2019), Corinius LLP (April 2015 – April 2019)
- Referendariat am OLG Hamburg (2012 – 2014) mit Stationen u. a. bei Graf von Westphalen, der BDO AG und der Hanseatischen Wertpapierbörse in Hamburg sowie Khaitan & Co in Mumbai, Indien, Studium an den Universitäten Passau und Hamburg
- Mitglied bei DIS40, GMAA40
Weitere Informationen
- Sprachen: Deutsch, Englisch
Referenzen:
- Vertretung eines Transportunternehmens bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen infolge einer Bahnstreckensperrung
- Vertretung eines Lebensmittelproduzenten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Lagerhalter infolge eines Hochregaleinsturzes
- Vertretung eines Medienkonzern bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemaligen Angestellten und externe Logistikdienstleister wegen der Abrechnung von Scheinlogistikleistungen im Rahmen eines umfangreichen Betrugssystems
- Laufende vertriebsrechtliche Beratung eines Geländefahrzeugherstellers
- Verteidigung eines Technologiekonzerns gegen Schiedsklage wegen Werklohnforderung, Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüchen aus Softwareentwicklungsvertrag
- Verteidigung mehrerer Gesellschafter eines Unternehmens aus der Luftfahrtbranche gegen Schiedsklage eines Unternehmenskäufers wegen angeblicher Aufklärungspflichtverletzungen beim Unternehmensverkauf
- Verteidigung einer Kaffeerösterei gegen Klage eines Gesellschafters auf Abfindung nach Zwangseinziehung seines Geschäftsanteils